1. Allgemeines: Diese Verkaufsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge. Sämtliche Angebote sind freibleibend, mündlich zugesagte Preise unverbindlich. Für alle Lieferungen gelten die jeweiligen Tagespreise, ausgenommen Aufträge, die von uns schriftlich zu festen Preisen bestätigt wurden. Von den allgemeinen Verkaufsbedingungen und Preislisten abweichende Kundenwünsche, Vereinbarungen und Nebenabsprachen erlangen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns Verbindlichkeit.
Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder mangels Erhalt einer Auftragsbestätigung durch Ausführung der Lieferung zustande.
Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Kreditwürdigkeit des Käufers wird bei Auftragsannahme vorausgesetzt. Entstehen nach der Annahme des Auftrages Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, wobei die Auskunft einer Auskunftei als ausreichender Nachweis gilt, kann sofortige Bezahlung verlangt, oder vom Vertrag zurückgetreten werden. Ein Abschluss auf Grund dieser Verkaufsbedingungen macht dieselben zum rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil für alle weiteren Abschlüsse zwischen dem Verkäufer und dem betreffenden Käufer, auch wenn sie für den Einzelfall nicht besonders vereinbart sind. Die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen gelten als deren ausdrückliche Anerkennung, auch bei nachträglicher Übersendung abweichender Bestellscheine des Käufers.
2. Alle Preise und Lieferungen verstehen sich ab Lager Schwabbach, Blumenstr. 33, oder bei vereinbarter frachtfreier Lieferung Lkw-verladen frei Bordsteinkante. Preise zzgl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes. Die Ware wird auf Wunsch des Käufers gegen versicherbare Risiken versichert. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn wir die Ware mit eigenem Fahrzeug versenden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.
3. Teillieferungen: Sind Bestellungen nicht komplett zu liefern, können Teillieferungen vorgenommen werden, sie gelten als ein in sich abgeschlossenes Geschäft.
4. Abrufaufträge müssen spätestens 2 Monate nach Erteilung abgerufen werden und werden dann entsprechend den Lieferfristen des jeweiligen Werkes ausgeführt. Erfolgen nach Erteilung des Abrufauftrages Preiserhöhungen, akzeptiert der Kunde den neuen Preis, oder nimmt den Auftrag noch vor der Preiserhöhung ab.
5. Verpackung: Ist eine Verpackung erforderlich, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
6. Lieferzeit: Angaben über Lieferfristen erfolgen nach bester Kenntnis des Verkäufers, jedoch unverbindlich.
Lieferfristen beginnen mit der Annahme unserer Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Bei Terminüberschreitung kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Auftrag zurücktreten! Ersatzansprüche aus dem stornierten Auftrag können nicht geltend gemacht werden. Höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldeten Umstände, wie Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Mangel an Waren, oder Rohstoffen, entbinden uns von der Vertragspflicht, das gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. In solchen Fällen sind wir berechtigt, von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten.
7. Auftragsstornierung: Annulliert der Käufer einen erteilten Auftrag oder Teile davon, ist er verpflichtet, bereits in der Produktion sich befindende Ware abzunehmen. Außerdem behalten wir uns vor 10 % der Auftragssumme zu berechnen.
8. Zahlung: Wenn nicht anders vereinbart, sofort rein netto bei Abholung. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Möglichkeit einer Diskontierung muss gegeben sein. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Werden Wechsel von einer Bank nicht zum Diskont angenommen, kann sofortige Barzahlung verlangt werden. Werden Lieferungen in Teilsendungen vorgenommen, wird der Kaufpreis jeder Teilsendung ohne Rücksicht auf restliche Lieferungen fällig. Bei evtl. Reklamation sind die nicht beanstandeten Teile der Sendung vereinbarungsgemäß zu bezahlen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen von 4 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz. Die Zinsen sind höher anzusetzen, wenn wir die Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen können.
9. Eigentumsvorbehalt: Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Warenlieferungen getilgt hat. Der Käufer ist berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Die Be- oder Verarbeitung gelieferter und in unserem Eigentum stehender Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne das uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wenn die gelieferte Ware bearbeitet, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden ist, so tritt der Käufer schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand an uns ab. Für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, bzw. die neuen Gegenstände, an denen der Käufer seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte abgetreten hat, gilt ein Verwahrungsverhältnis als vereinbart. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, bzw. die aus ihr hergestellten Gegenstände nicht zur Sicherung übereignen oder verpfänden. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustande - so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Der Käufer ist verpflichtet Abtretungen sofort bekannt zu geben und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen diesen Besteller erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten wie Scheck- oder Wechselprotesten gestattet der Käufer einem Bevollmächtigten unserer Firma jederzeit das Betreten seiner Geschäftsräume, um den Bestand vorhandener Waren aufzunehmen, auszusondern und zurückzuholen.
10. Mängelhaftung: Eine Mängelrüge ist unverzüglich, jedoch spätestens binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware zu erheben. Sie muss vor der Verarbeitung der Ware schriftlich, unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel, erfolgen. Bei Fehlen von Teilen oder Zubehör besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung. Für mangelhaft oder falsch gelieferte Ware und solche, die den von uns gemachten Qualitätsangaben nicht entspricht, wird nach unserem, billigem Ermessen unterliegender Wahl die Liefergegenstände nach gebessert oder Ersatz geliefert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzforderungen, sind ausgeschlossen.
Abweichungen einzelner Liefergegenstände einer Gattungslieferung, in Maßen, Gewichten sowie Farb- und Strukturunterschiede, stellen keinen Mangel dar und können auch nicht beanstandet werden, soweit sie in der Natur der verwendeten Materialien (Hölzer, Furniere, Spanplatten, Farben etc.), nach DIN oder den handelsüblichen Bestimmungen begründet sind. Wenn Ware mit offensichtlichen Mängeln verarbeitet oder montiert wurde, erlischt unsere Haftung. Reklamationen die vom Kunden selbst erledigt und uns vorher nicht angezeigt wurden, können nachträglich nicht belastet werden.
Zur Klärung strittiger Punkte wird von uns die Hinzunahme eines öffentlich vereidigten Sachverständigen veranlasst, dessen unparteiisches Urteil muss in einem außergerichtlichen Vergleich von beiden Parteien angenommen werden. Die Kosten werden jeweils zur Hälfte vom Kunden und von uns übernommen.
11. Datenschutz: Dem Käufer ist bekannt, dass wir im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung, personenbezogene Daten speichern und verwenden. Eine gesonderte Mitteilung hierüber erfolgt nicht.
12. Erfüllungsort: Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Öhringen, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Sitz im Ausland hat. Wir haben aber auch das Recht, am Sitz des Käufers zu klagen.
13. Auf alle mit uns abgeschlossene Verträge findet deutsches Recht Anwendung. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, bzw. werden, so gelten die restlichen Bedingungen unvermindert weiter.
N + R- Produkte unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle, hierbei setzen wir selbst die höchsten Ansprüche an. Farb- und Strukturunterschiede des Holzes, selbst innerhalb eines Furnierstammes, sind ein Zeichen der Einzigartigkeit des naturgewachsenen Werkstoffes Holz und können von uns nicht beeinflusst werden.